Unsere Hundepension

Jeder Hund ist willkommen!

Wir passen auf Ihre Lieblinge auf!

Wir verpflichten uns, die Hunde artgerecht zu halten und diese liebevoll zu versorgen. Dem Hund wird genügend Beschäftigung, Auslauf, Menschenkontakt und Raum geboten. Die Tiere sollen sich bei uns wohlfühlen und erhalten einen gemütlichen Aufenthaltsort. Wir verpflichten uns, die Sorgfaltspflicht nicht zu verletzen.

 

IHK-Zertifiziert

Pension mit Fachpersonal.

Claudia Weltermann, Geschäftsführerin der Blindenführhundschule und Hundepension, ist eine von der IHK zertifizierte und geprüfte Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin. 

Erfahren Sie hier mehr.

 

Wichtige Informationen
Vertragsabschluss

Die Anmeldung des Hundes kann telefonisch, persönlich oder per WhatsApp
erfolgen. Eine Anmeldung mit Ihrer Unterschrift führt zum Vertragsabschluss. Im
Verhinderungsfall bitte sofort abmelden.

Notwendige Unterlagen bei Abgabe des Hundes

1. Gültigen Impfausweis des Hundes
2. Futter und ggf. Medikamente
3. sonstige Utensilien, z.B. Spielzeug oder Decke
4. Ihren Personalausweis und generelle Kontaktdaten
Für Notfälle, hinterlassen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten und ebenfalls die
Kontaktdaten einer Notfallperson, für den Fall, dass sie nicht zu erreichen
sind

Impfungen

Der Hund muss aktuell geimpft sein. Die Impfungen müssen vor dem Eintritt in die
Pension gültig sein. Bitte, beim Erstmaligen Eintritt eine Kopie des Impfausweises
mitbringen. Besitzt der Hund keinen gültigen Impfausweis, ist die Hundepension
berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
Folgende Impfungen sind zwingend:
• Zwingerhusten
• Jährliche Kombinationsimpfung
• Staupe Leptrospirose etc.

Erkrankungen, Verletzungen und Verdacht auf Erkrankung

Falls ein Hund während seines Aufenthaltes sich verletzt, erkrankt oder Anzeichen
von Erkrankungen zeigt, wird Dr. Thomas Hameister diese, sofern wie möglich,
behandeln. Die Kosten tragen Sie als Besitzer. Wir lehnen jegliche Verantwortung
bei Unfall, Erkrankung oder Tod des Hundes ab. Selbstverständlich werden Sie
oder die Notfallperson sofort benachrichtigt.

Medikamente/ Allergien

Falls der Hund Allergien besitzt, ist es Pflicht des Hundehalters dies uns
mitzuteilen.
Falls der Hund Medikamente benötigt, ist es Pflicht, diese mitzubringen und über
genaue Dosierung und Verabreichung zu informieren.

spezielle Verhaltensweisen

Negative Verhaltensweisen oder Eigenschaften, wie z.B. Ängstlichkeit,
Aggressivität, Ausbrecher, über Zäune springt, etc., müssen vorher angesprochen
werden. Der Besitzer verpflichtet sich, uns über solche Verhaltensweisen zu
informieren.

Haftung des Hundehalters

Sie als Besitzer, haften für alle Schäden die Ihr Hund an Menschen, Lebewesen
und Gegenstände zufügt (Hundehaftpflicht muss vorhanden sein).

Beschädigung von Mitgebrachtem

Persönliche Gegenstände (wie z.B. Decken, Spielzeuge, Hundekissen) können
immer gerne mitgebracht werden. Sollte Ihr Hund diese, in der Zeit des
Aufenthaltes, beschädigen, lehnen wir jegliche Haftung ab. 

Kundendaten

Die Hundepension Caputo, behält sich vor, während der Betreuung Fotos und
Videos aufzunehmen. Der Hundebesitzer des zu betreuenden Hundes erklärt sich
mit der Veröffentlichung dieser Materialien auf der Website und andere Medien
einverstanden (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte
Schutzrechte).
Wenn dies nicht der Fall ist, BITTE unter „Anmerkungen“ kurz vermerken.
Die Weitergabe von Ihren personenbezogenen Daten ist streng reglementiert.
Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns gesichert und werden nicht an
Dritte weitergegeben (nach BDSG und DSGVO).

Nichtabholung des Hundes

Wird ein Hund zum vereinbarten Termin nicht abgeholt und es wird kein anderer
Abholtermin mit uns vereinbart, wird von uns ein Einschreibebrief an den Besitzer
gesendet, mit der Aufforderung den Hund abzuholen. Wird dieser Aufforderung
nicht nachgegangen, geht das Tier 14 Tage nach der Zustellung der AbholAufforderung in das Tierheim, oder an die Hundepension Caputo (zur
Weitervermittlung) über.
Die Pensionskosten, Futterkosten, Kosten für die administrativen Aufwände sowie
alle zusätzlichen Kosten bis zu diesem Zeitpunkt, muss der damalige Besitzer
komplett tragen.